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“Empfangen/Gelesen”-Anzeige

Viele Messenger zeigen ob der Kontakt die Nachricht empfangen, nur wenige ob der Kontakt sie wirklich gelesen hat. Auch hier sind diese Anzeigen in besseren Implementierungen abschaltbar bzw. noch besser für einzelne Kontakte steuerbar.

“zuletzt online”-Anzeige

Nicht jeder Messenger zeigt an, wann der jeweilige Kontakt das letzte mal online war. Das ist eine wertvolle Information um zu entscheiden ob man den Kontakt nicht doch noch über einen anderen Kommunikationsweg kontaktieren sollte, wenn der Nutzer längere Zeit nicht online war. Bessere Implementierungen ermöglichen es aber dem Nutzer einzustellen ob die eigenen Zeiten den Kontakten angezeigt werden um zu vermeiden ungewollte Kommentare wegen fehlender Antwort zu bekommen. Noch besser ist die Funktion umgesetzt, wenn diese Anzeige auch für spezifische Kontakte an- bzw. abgeschaltet werden kann.

Zugriff auf lokales Adressbuch notwendig

Der Zugriff auf das lokale Adressbuch hat nicht nur Nachteile, ermöglicht er doch Anzuzeigen ob Freunde den gleichen Messenger nutzen bzw. ihm kürzlich beigetreten sind. Um dies zu prüfen laden die meisten Messenger das komplette Adressbuch herunter. Darunter sind aber auch Daten, die nichts mit dem Messenger zu tun haben. Und deswegen ist diese Funktion besonders problematisch, wenn man über DSGVO spricht, werden doch auch Kontaktdaten übertragen von Freunden, die mit dem Messenger nichts zu tun haben übertragen. Diese haben der  Nutzung aber nicht explizit zugestimmt.

Ende-zu-Ende Verschlüsselung Gruppenchat

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird insbesondere in Gruppen-Chats aufwendig, weil jeder Teilnehmer entweder den öffentlichen Schlüssel des Senders haben muss um die Nachricht zu entschlüsseln, was wiederum Sicherheitsprobleme mit sich bringt oder der Sender mit jedem einzelnen Empfänger, für den Gruppenchat einen separaten Schlüssel austauschen und die Nachricht für jeden Teilnehmer separat verschlüsseln und verschicken muss.

Ende-zu-Ende Verschlüsselung Einzelchat

Wenn die Verschlüsselung vom Sender bis zum Empfänger reicht spricht man von einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Nur derjenige, der die Nachricht versendet und derjenige, der sie empfängt, können die Nachricht lesen. Teilweise zeichnen die Hersteller ihre Messenger aber auch mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus, obwohl die Verschlüsselung nur vom Endgerät zum Server und dann vom Server zum Endgerät des Empfängers reicht. Damit schützt die Verschlüsselung zwar auf dem Weg zum und vom Server aber nicht davor, dass neben dem Anbieter auch Sicherheitsbehörden oder Angreifer auf dem Server mitlesen könnten. In der Vergleichstabelle unten ist das jeweils separat ausgewiesen. Eine besondere Form stellt der separat zu aktivierende Secure Chat von Telegram da. In diesem Chat wird eine direkte Verbindung zwischen zwei mobilen Geräten aufgebaut. Die Kommunikation erfolgt also direkt und verschlüsselt und nicht über den Server. Leider ist solch ein Verbindung wirklich nur mit mobilen Geräten und nicht mit Web-Clients per Browser möglich. Diese Methode stellt aktuell aber eine der sichersten Kommunikationsformen da.

kostenlos

Wenn eine App nicht kostenlos ist kann sie nur schwer umfangreiche Nutzerzahlen erreichen bzw. schließt Nutzer aus, die sich das wirklich nicht leisten können. Auch WhatsApp hat diese Nutzerzahlen erst erreichen können nachdem sie ihre App kostenlos angeboten haben. Aber diese Eigenschaft ist trügerisch. In der Regel bezahlt der Nutzer mit der Freigabe seiner Daten oder die App wird durch Werbung finanziert.

DSGVO-konform

Fälschlicherweise wird häufig argumentiert, dass die DSGVO nicht für Privatpersonen gilt, weil nur Unternehmen sanktioniert werden können. Die Datenschutzgrundverordnung gibt aber gerade Privatpersonen Rechte, über die eigenen persönlichen Daten zu bestimmen. Jede Privatperson kann von einem Anbieter die Herausgabe aller seiner Daten verlangen. Er kann verlangen, das seine Daten wie gewünscht geändert bzw. aktualisiert werden und er kann verlangen, dass der Anbieter all seine Daten löscht. Zusätzlich wird geregelt, dass der Anbieter sich das Einverständnis des Nutzers holen muss bevor persönliche Daten verarbeitet werden und es werden Regeln aufgestellt, welches Mindestmaß an Schutzvorkehrungen der Anbieter zu treffen hat, um diese Daten vor unautorisiertem Zugriff und Verlust zu schützen. Damit sollte gerade dieses Kriterium insbesondere für Privatpersonen interessant sein. Verpflichtend interessant wird es aber, wenn beruflich kommuniziert wird. Dann kann man nämlich auch noch für die Nutzung bestraft werden.

WhatsApp ist nicht DSGVO-konform und entzieht sich den Regelungen indem in den AGB‘s von einer gewerbsmäßigen Nutzung abgeraten wird.

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