• Kontakt Info:
  • Langenstr. 66b, 18439 Stralsund
  • Mobil: +49 171 8367831
  • Telefon: +49 3831 4349530
  • info@orcas.de

AGB

Geschäftsbedingungen

orcas – Mario Gleichmann

Version 4, Stand 02.11.2018

Nachfolgend wird das Einzelunternehmen “orcas – Mario Gleichmann” als “orcas” bezeichnet. Der Begriff „Auftraggeber“ bezieht sich auf den Kunden und/oder Vertragspartner.
Nachfolgend beinhaltet der Begriff „Leistung” alle Arten von Waren-, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen durch orcas. Insbesondere Erstellung von Webmedien wie Webseiten, Webportalen, Webshops, webbasierten Softwarelösungen, Programm- bzw. Skripterstellung bzw. Software-Entwicklungsleistungen, Konfiguration, Administration, Entwurf- und Konzeptionierungen, Corporate Designs, Layouts, Logos, Naming, Slogans, Grafiken, Packagin, Werbematerial, Marketingmaßnahmen jeglicher Art, Reinzeichungen, Scribbles, Bild- und Dateimaterial in digitaler, gedruckter, gezeichneter und gesehener Form.

§ 1 Geltungsbereich | Vertragsabschluss

1) Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber orcas anzuzeigen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

2) Die Einbeziehung der AGB erfolgt spätestens mit Unterschrift des Kostenvoranschlags/Auftragsbestätigung oder dem Schweigen des Auftraggebers auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben durch orcas.

3) Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Preise

1) Die im Angebot von orcas genannten Preise sind für orcas bindend, gelten jedoch unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate ab dem Angebotsdatum beim Auftraggeber. Die Kosten für die einzelnen Lieferungen werden dem Auftraggeber vor der Bestellung aufgelistet. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber und schuldet die Gegenleistung, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

2) In allen Angeboten von orcas werden alle für das Angebot relevanten Bestandteile (Preis, Umsatzsteuer, eventuelle Anfahrtskosten, eventuelle Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten sowie Kosten für Zahlsysteme) einzeln ausgewiesen. Sollten entsprechende Angaben fehlen gelten die Angaben bei Angeboten für Verbraucher als Bruttopreise (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) und bei Angeboten für vorsteuerabzugsberechtigte Gewerbetreibende oder Kaufmänner als Nettopreise (exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer).

3) Alle Preise auf Leistungen gelten für Erbringungszeitpunkte arbeitstäglich Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr. Verlangt der Auftraggeber die Erbringung außerhalb dieser Zeiten, insbesondere an gesetzlichen Feiertagen, am Wochenende oder zu vorher bekanntgegebenen Betriebsferien gilt, wenn nicht explizit ausgeschlossen, der doppelte vereinbarte Stundensatz als vereinbart.

4) Das Angebot der Leistung von orcas beinhaltet keine weiteren Leistungen, wenn diese nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt sind. Alle weiteren und nachträglichen Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers bedürfen einer neuen Absprache. Falls für die Änderungen kein Preis schriftlich vereinbart wird, so gilt derjenige Netto-Preis als vereinbart, der verhältnismäßig nach zeitlichem Aufwand für die Änderungen in Relation zum zuvor vereinbarten Gesamt-Netto-Preis steht. Bsp: ursprünglich avisierter Gesamtumfang des Projekts: 40 Stunden; Preis netto 4.000,00€; Aufwand für Nachträgliche Änderungen: 10 Stunden = Aufpreis netto 1.000,00€. Durch die Änderungen bedingte, notwendige Mehrkosten und Auslagen, die erkennbar nicht in der Kalkulation des Nettopreises enthalten waren, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

5) Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CDs etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet und dem Auftraggeber vor der Beauftragung im Angebot aufgelistet.

6) Lizenzen aller Art, Schriftenlizenzen, Bildrechte oder Rechte Dritter die für den Auftrag benötigt werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet und dem Auftraggeber vor der Beauftragung im Angebot aufgelistet.

7) Ein angebotener Neukundenpreis oder -stundensatz gilt, wenn nicht explizit anders vereinbart, ein Monat ab erster Beauftragung. Alle in diesem Zeitraum beauftragte Leistungen werden mit dem Neukundenstundensatz berechnet, auch wenn die Erbringung der Leistung nach dem Zeitraum erfolgt. Für Beauftragungen nach diesem Zeitraum wird automatisch der aktuelle Standard-Stundensatz angesetzt.

§ 3 Zahlung

1) Wenn auf der Rechnung nicht explizit anders geregelt hat die Zahlung binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Maßgeblich ist der Geldeingang auf dem durch orcas in der Rechnung angegebenen Bankkonto.

2) Ist die fristgerechte Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder orcas bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann orcas Vorauszahlungen verlangen, noch nicht fertig gestellte Leistungen einstellen oder ausgelieferte Ware zurückbehalten, die allgemeine Weiterarbeit einstellen oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Rechte stehen orcas auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen und Lieferungen orcas gegenüber in Verzug befindet. Weitere gesetzliche Rücktritts- oder Zurückbehaltungsrechte bleiben davon unberührt.

3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung und Fertigstellung von Leistungen

1) Hat sich orcas zum Versand verpflichtet, so nimmt es diesen an oder für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch für Schäden an der Versandsache nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung durch orcas ist ausgeschlossen, sobald die Sendung in den Versand gelangt ist.

2) Liefertermine und Fertigstellungen von Leistungen sind nur gültig, wenn sie durch orcas ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin oder die Fertigstellungen von Leistungen der Schriftform.

3) Gerät orcas mit der Fertigstellung und/oder der Lieferung in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

4) Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von orcas als auch in dem eines Zulieferers, freien Mitarbeiters oder sonstigen Mitarbeitern, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5) orcas steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1) Die von orcas gelieferten Waren und/oder Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von orcas. Leistungen oder übertragene Nutzungsrechte können von orcas bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten bzw. entzogen werden.

§ 6 Beanstandung, Gewährleistungen

1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen oder Waren sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Die Gefahr für etwaige Fehler geht mit der Übergabe der Leistung und der Möglichkeit der Nutzung durch den Auftraggeber auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt entsprechend für den Gefahrübergang bzgl. aller sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2) Die Waren und Leistungen von orcas sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Fehler zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der gelieferten Ware oder Leistungen zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen nach ihrer Entdeckung unverzüglich orcas angezeigt werden und innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.

3) Bei berechtigten Beanstandungen ist orcas – für den Fall das der Auftraggeber Unternehmer und/oder Kaufmann ist – nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine vom Auftraggeber zugesicherte Eigenschaft fehlt oder orcas oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, endgültig verweigerter oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung gelten die gesetzlichen Regelungen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung oder Ware.

4) Bei Umsetzungen von digitalen Vorlagen zu Web-Seiten können geringfügige farbliche Abweichungen wie auch Abweichungen in Position und Größe nicht  beanstandet werden.

5) Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens orcas.

§ 7 Internet | Webbasierte Leistungen

1) Das CMS (Content Management System) ist eine Leistung (Software) von orcas oder eines Zulieferer von orcas, die regelmäßig aktualisiert werden sollte, um dem aktuellen Sicherheitsstandart im Internet gerecht zu sein. Hierbei handelt es sich um kostenpflichtige Leistungen, deren Vergütung gesondert vertraglich geregelt wird.

2) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsenzen / webbasierte Leistungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich, nach dem zu der Zeit aktuellen Stundenlohn erhoben werden.

3) Für die Wiedereinstellung von Präsentationen / webbasierten Leistungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung nach dem zu der Zeit aktuellen Stundenlohn dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4) Von Vertragspartnern/Zulieferern gelieferte Texte, Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner / Zulieferer.

5) Von orcas gelieferte Leistungen, Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigen oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch orcas gestattet.

6) Von orcas erstellte webbasierte Leistungen werden für die folgenden Browser optimiert: Google Chrome und Mozilla Firefox in der jeweilig aktuellsten, offiziellen Version für Linux Betriebssysteme. Für die Lauffähigkeit in anderen Browsern, älteren Versionen und Computern oder mobilen Geräten jeglicher Art kann keine Garantie übernommen werden, wenn nicht explizit im Angebot eine andere Regelungen getroffen wurde.

7) Die Inhalte von webbasierten Leistungen der Auftraggeber müssen der Wahrheit entsprechen. orcas übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Auftraggebers oder Dritter.

8) orcas übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, auch wenn die Kontaktaufnahme über orcas oder einer seiner web- oder printbasierenden Medien entstanden ist.

9) Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönem, pornographischem, bedrohlichem oder verleumderischem Material oder rechts- widrigen Inhalten verwendet werden. Bei einem Verstoß entsteht orcas ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrags- Verhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber den Verstoß selbst zu vertreten hat. orcas wird dieses Kündigungsrecht in der Regel auch unverzüglich ausüben.

10)Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch orcas schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

11) Die endgültige Prüfung zur Freigabe einer App für den Apple AppStore wird von Apple vergeben. Dementsprechend kann orcas keine endgültigen Erscheinungstermin der App für den Auftraggeber garantieren.

§ 8 Rechte Dritter, Marken- und Patentrechte

1) Die Überprüfung auf entgegen stehende Rechte Dritter obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Auf Wunsch des Kunden kümmert sich orcas um den Erwerb der Logo-, Marken- und Patentrechte. Dies muss ausdrücklich, schriftlich und gesondert festgehalten sein. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber im einzelnen Fall bereits vor Abgabe des Angebots mitgeteilt und stets im Angebot und der Rechnung als separater Punkt aufgeführt. Ohne den Erwerb von Marken- und Patentrechten ist der Auftraggeber nicht gegen eventuelle rechtliche Schritte oder Schäden durch Dritte abgesichert und orcas übernimmt für eine Verletzung von Marken- und Patentrechten Dritter keinerlei Haftung.

2) orcas erarbeitet Leistungen aller Art auch ohne den unter § 8 (1) genannten zusätzlichen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen im Bezug auf bestehende Marken- und Patentrechte Dritter. Sollte orcas bekannt werden, dass sich mit der Leistung in Zusammenhang stehende eventuelle rechtliche Konflikte ergeben könnten informiert orcas den Auftraggeber, so dass eine entsprechende Lösung gefunden werden kann.

3) Der Auftraggeber verpflichtet sich in jedem Fall, etwaige Marken- und Patentrechte und sonstige Rechte Dritter eigenständig zu prüfen, um Verletzungen der Rechte Dritter vorzubeugen. Jegliche Informationen des Auftraggebers bezüglich bestehender Marken- und Patente oder sonstiger Rechte Dritter, die bei Durchführung des Vertrags einen Anspruch gegen orcas (insbesondere auch Regressansprüche) zur Folge haben können, hat der Auftraggeber orcas unverzüglich mitzuteilen.

§ 9 Haftung

1) orcas haftet nur für Schäden, die orcas, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten bei der Erbringung der vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen.

2) Eine Haftung orcas für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ist ausgeschlossen.

3) orcas haftet nicht für entgangenen Gewinn und indirekte bzw. sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, es sei denn, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

4) Gleiches gilt bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial.

5) orcas übernimmt keine Haftung bezüglich der Sicherheit von webbasierenden Leistungen und eventueller Schäden Dritter, wegen Sicherheitslücken, verpasster Updates aller Art und Schäden aller Art aus und über das Internet. orcas ist stets bemüht, aber nicht dazu verpflichtet den Auftraggeber über notwendige Maßnahmen aller an den webbasierenden Leistungen zu unterrichten.

6) Im Übrigen gelten für die Haftung von orcas bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet orcas nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses oder Dienstleistungen.

7) Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).

8) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von orcas.

9) Im kaufmännischen Verkehr haftet orcas stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen von Leib, Leben und/oder Gesundheit.

10)Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11) In jedem Fall ist die Haftung orcas für Schäden bei dem Auftraggeber, soweit er Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, – außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Auftraggeber im Rahmen des vorliegenden konkreten Vertragsverhältnisses an orcas gezahlt hat. Vorgenanntes gilt nicht bei der Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit.

§ 10 Urheberrecht

1) Wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden, so hat der Auftraggeber orcas von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen, wenn orcas keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

2) Von orcas gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch orcas erlaubt.

§ 11 Angabe von Referenzen zu Werbezwecken

1) orcas hat das Recht mit einer Verlinkung auf seine Webseite und seinem Firmennamen in allen von orcas erstellten Webauftritten unter dem Webauftritt oder Leistungen in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er dies mit orcas schriftlich gesondert vereinbart hat.

2) orcas hat das Recht alle von ihm erstellten Leistungen und Erzeugnisse als Referenzen in Form von digitalen Medien und Printmedien zur Eigenwerbung zu nutzen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er dies mit orcas schriftlich gesondert vereinbart hat.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von orcas. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Sind Sie es leid, immer wieder dieselbe Auswahl zu treffen?
Wichtiger Hinweis
DSGVO Nachricht
  • Beschreibung
    Weitere Informationen sind nicht bekannt.
  • Beschreibung
    Weitere Informationen sind nicht bekannt.

This site uses cookies.

x