In einem Unternehmen sollten alle Dateisysteme, nicht nur die von mobilen Geräten wie Laptops, USB-Sticks und Smartphones, verschlüsselt sein, weil das Vorbeugen gegen Missbrauch unter die vorgeschriebene Sorgfaltspflicht fällt. Kommt es zu einem, nach DSGVO, meldepflichtigen Vorfall oder zu einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden, können Ihnen unverschlüsselte Dateisysteme als grob fahrlässig ausgelegt werden und zu Strafen führen.
Davon bleibt unbeschadet, dass es Ihnen mit Sicherheit auch lieber ist, dass Diebe mit Ihren Daten nichts anfangen und so auch keine Folgeschäden verursachen können.